Bad Meinberger Straße 158 (Oberschönhagen): Unterschied zwischen den Versionen

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Anmerkung zu K(C)olon:
Anmerkung zu K(C)olon:
Als Kolon – lateinisch colonus – bezeichnete man zunächst die Ackerbauern, später die Kleinpächter auf Grossgrundbesitz. Die Regelung galt ab dem 18. Jahrh. Durch Erbpachtverträge zwischen Gutsherrn bzw. Landwirt und Kolon mit dessen Abgabenverpflichtung.  
Als Kolon – lateinisch colonus – bezeichnete man zunächst die Ackerbauern, später die Kleinpächter auf Grossgrundbesitz. Die Regelung galt ab dem 18. Jahrh. Durch Erbpachtverträge zwischen Gutsherrn bzw. Landwirt und Kolon mit dessen Abgabenverpflichtung.  
Die sog. Bauernbefreiung zwischen 1810 und 1850 sorgte für eine Änderung, denn danach ging Grund und Boden in das Eigentum des Kolon über.
Die sog. Bauernbefreiung zwischen 1810 und 1850 sorgte für eine Änderung, denn danach ging Grund und Boden in das Eigentum des Kolon.


Im Original-Kaufvertrag vom 24. Febrar 1893 wurde Kolon mit „C“ geschrieben – heute bezeichnet das den „mittleren Abschnitt des Dickdarms der Säugetiere usw.“
Im März 1936 erfolgte dann die Übertragung an den Ziegler Friedrich Funke aus Jerxen Orbke und die Tochter Minna Starke, die bereits 1906 geheiratet hatten (Grosseltern des Autors Wilfried Funke).  
Im März 1936 erfolgte dann die Übertragung an den Ziegler Friedrich Funke aus Jerxen Orbke und die Tochter Minna Starke, die bereits 1906 geheiratet hatten (Grosseltern des Autors Wilfried Funke).  


Im Mai 1950 wurde Haus, Grundstück und das gesamte Vieh auf den Sohn Walter Funke (Vater des Autors) übertragen.
Im Mai 1950 wurde Haus, Grundstück und das gesamte Vieh auf den Sohn Walter Funke (Vater des Autors) übertragen.
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