Oberschönhagen: Unterschied zwischen den Versionen

K
Zeile 142: Zeile 142:
Oberschönhagen ist ein sog. Hagenhufendorf, eine Siedlungsform aus dem 13. Jahrhundert. Es entstand nach Waldrodungen, daher auch die Bezeichnung: Waldhufensiedlung; die Höfe liegen zwischen Straßen und Bächen/Flüssen, Grundstücke handtuchförmig. Ein Hagenrecht bedeutete, Besitzer durften ihren Grund und Boden einhegen, es entstanden Bauerngärten und Kleintierhaltung; als Hufe wurden die Hofgrundstücke, die Breiten und die Hoflagen bezeichnet.
Oberschönhagen ist ein sog. Hagenhufendorf, eine Siedlungsform aus dem 13. Jahrhundert. Es entstand nach Waldrodungen, daher auch die Bezeichnung: Waldhufensiedlung; die Höfe liegen zwischen Straßen und Bächen/Flüssen, Grundstücke handtuchförmig. Ein Hagenrecht bedeutete, Besitzer durften ihren Grund und Boden einhegen, es entstanden Bauerngärten und Kleintierhaltung; als Hufe wurden die Hofgrundstücke, die Breiten und die Hoflagen bezeichnet.


Die Dorla entspringt im Moerholz im Süden Oberschönhagens und fließt von dort aus in nördliche Richtung durch das Tal in Ober- und Niederschönhagen. In Mosebeck fliesst sie mit der Passade zusammen. Das Quellgebiet der Dorla umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha. Nach wenigen Kilometern mündet ein namenloser Bach von links und danach die Homberg-, Hagen- und Sassenbäche in die Dorla. Auf der gesamten Fließstrecke ist die Dorla in die Gewässergüteklasse II eingeordnet, d.h. sie ist mässig verschmutzt.
Die Dorla entspringt im Moerholz im Süden Oberschönhagens und fließt von dort aus in nördliche Richtung durch das Tal in Ober- und Niederschönhagen. In Mosebeck fliesst sie mit der Passade zusammen. Das Quellgebiet der Dorla umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha. Nach wenigen Kilometern mündet ein namenloser Bach von links und danach die Homberg-, Hagen- und Sassenbäche in die Dorla. Auf der gesamten Fließstrecke ist die Dorla in die Gewässergüteklasse II (Wasserschaftsschutzgebiet) eingeordnet, d.h. sie ist mässig verschmutzt.
Wiesen und Auen im gesamten Tal entlang der Dorla und östliche Wälder usw. sind Landschaftsschutzgebiet.
Wiesen und Auen im gesamten Tal entlang der Dorla und östliche Wälder usw. sind Landschaftsschutzgebiet.


252

Bearbeitungen