Am Silberbach 3 (Heiligenkirchen): Unterschied zwischen den Versionen

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Zwischen 1618 und 1721 entstandene Stätte, ehemals Heiligenkirchen Nr. 18.
Zwischen 1618 und 1721 entstandene Stätte, ehemals Heiligenkirchen Nr. 18.


==Baugeschichte==
==Geschichte==


Ein Kotten Plöger ist erstmals am 30.9.1661 in einem Eheprotokoll erwähnt, laut welchem Henrich Wall auf die Stätte einheiratete: Walhenrich, S[eeligen]. Wall Simons hinterlaßener Sohn, befreiet sich An Ilschen Plögers, S[imon] Herman Nolten oder Plöger von Heiligen Kirchen hinterlassene wittibe, er frei sie eigen, und ziehet zu ihr in ihren Kotten, …, weilen die braut 9 kinder leben, so ist denselben eines der kotten zu dessen besitz versprochen. Das Paar erhielt das Recht, den Kotten 24 Jahre zu besitzen, wonach sie ihn einem der mütterlichen Kinder abzutreten hatte. Sie behielten aber ein lebenslanges Mitwohnrecht im Haus (LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 133, Vormundschaftsprotokolle, Stättenabtretungsprotokolle Amt Detmold, 1642–1661, fol. 890 f.)
Ein Kotten Plöger ist erstmals am 30.9.1661 in einem Eheprotokoll erwähnt, laut welchem Henrich Wall auf die Stätte einheiratete: Walhenrich, S[eeligen]. Wall Simons hinterlaßener Sohn, befreiet sich An Ilschen Plögers, S[imon] Herman Nolten oder Plöger von Heiligen Kirchen hinterlassene wittibe, er frei sie eigen, und ziehet zu ihr in ihren Kotten, …, weilen die braut 9 kinder leben, so ist denselben eines der kotten zu dessen besitz versprochen. Das Paar erhielt das Recht, den Kotten 24 Jahre zu besitzen, wonach sie ihn einem der mütterlichen Kinder abzutreten hatte. Sie behielten aber ein lebenslanges Mitwohnrecht im Haus. <ref> LAV NRW OWL, L 108 A Nr. 133, Vormundschaftsprotokolle, Stättenabtretungsprotokolle Amt Detmold, 1642–1661, fol. 890 f.</ref>


Nach dem Salbuch von 1721 besaß der Hoppenplöcker Johann Bartholt Plöger das Kolonat meierstättisch vom Grafenhaus, dem er leibeigen war. Er gab Weinkäufe und Sterbfälle. Die Stätte bestand aus einem Wohnhaus ohne Hofraum und einem Garten am Timmerkamp. Plöger zahlte Burgfestschatz 9 gr, Hofgerichtschatz 3 d, leistete der Herrschaft 3 Tage Burgfestdienste und zahlte zu Michaeli und Pfingsten Kuhgeld nach der Anzahl seines Viehs. An den Küster gab er 1 gr 3 d und 3 Eier.
Nach dem Salbuch von 1721 besaß der Hoppenplöcker Johann Bartholt Plöger das Kolonat meierstättisch vom Grafenhaus, dem er leibeigen war. Er gab Weinkäufe und Sterbfälle. Die Stätte bestand aus einem Wohnhaus ohne Hofraum und einem Garten am Timmerkamp. Plöger zahlte Burgfestschatz 9 gr, Hofgerichtschatz 3 d, leistete der Herrschaft 3 Tage Burgfestdienste und zahlte zu Michaeli und Pfingsten Kuhgeld nach der Anzahl seines Viehs. An den Küster gab er 1 gr 3 d und 3 Eier.
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